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   BGH, 24.04.1958 - 4 StR 42/58   

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https://dejure.org/1958,4351
BGH, 24.04.1958 - 4 StR 42/58 (https://dejure.org/1958,4351)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1958 - 4 StR 42/58 (https://dejure.org/1958,4351)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1958 - 4 StR 42/58 (https://dejure.org/1958,4351)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 24.04.1958 - 4 StR 42/58
    Ein unverschuldeter Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) käme im Hinblick auf das auf seiner Straße angebrachte Dreieckschild, das ihn mindestens zum Warten verpflichtete, auch nicht in Betracht.
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 483/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1958 - 4 StR 42/58
    Sollte er sodann schon im Zustande verminderter Zurechnungsfähigkeit gewesen sein, als er die bei ihm auftauchenden Bedenken gegen seine Fahrtüchtigkeit verdrängte und sich deshalb trotz des Angebots seines Begleiters T., mit ihm in dem Volkswagen weiterzufahren, wieder an das Steuer des Lastwagens setzte und mit zu hoher Geschwindigkeit davonfuhr, so wäre er hierfür jedenfalls strafrechtlich voll verantwortlich; denn er hätte noch im Zustand unverminderter Zurechnungsfähigkeit schuldhaft die entscheidende Ursache für sein späteres Verhalten gesetzt, das dann in für ihn voraussehbarer Weise eintrat, während seine Zurechnungsfähigkeit erbeblich vermindert war (BGH JR 1958, 28 ff).
  • BGH, 14.07.1955 - 4 StR 215/55
    Auszug aus BGH, 24.04.1958 - 4 StR 42/58
    Nach der Rechtsprechung des Senats begründete das auf der Wi.straße aufgestellte Dreieckschild für P. jedenfalls eine Wartepflicht auch gegenüber dem von links auf der Bahnhofstraße nahenden Verkehrsteilnehmer; ohne Rücksicht, darauf, ob auch dieser Teil der Straße an der Kreuzung wirksam als Vorfahrtstraße gekennzeichnet war (BGHSt 8, 107; VRS 14, 30).
  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Aus ähnlichen Erwägungen ist bisher auch die bloße Zechgemeinschaft nicht für hinreichend gehalten worden, eine Pflicht zur Gefahrabwendung zu begründen (BGH NJW 1954, 1047 = VRS 7, 105; VRS 13, 470; BGH 4 StR 42/58 vom 24. April 1958).
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